Der BIOLAND-Verband

"BIOLAND-Hof Göttsch - Mitglied seit 1981 - Passader Backhaus Biolandverarbeiter seit 1987"

Der 1971 gegründete BIOLAND-Verband ist sowohl von der Anzahl der Betriebe als auch von der bewirtschafteten Fläche her der größte deutsche Anbauverband des ökologischen Landbaus. Besonderes Anliegen des von BIOLAND-Bauern praktizierten organisch-biologischen Landbaus ist die Förderung des Bodenlebens für das Wachstum gesunder Pflanzen und die Produktion hochwertiger Lebensmittel.
Im Vergleich der BIOLAND-Richtlinien mit denen der EG-Öko-Verordnung werden unter dem Gesichtspunkt der Pflanzenproduktion und der Herstellung von Bio-Backwaren folgende Unterschiede deutlich.

 

Unterschiede zwischen BIOLAND und EG-Öko-Verordnung:

Thema / Bereichsfeld
BIOLAND EG-Öko-Verordnung
  Bioland-Logo
EG-Öko Logo
Bewirtschaftungsform

Gesamtumstellung; d.h. ausschließlich ökologische Bewirtschaftung aller Betriebszweige vorgeschrieben

Teilumstellung möglich; d.h. ökologische und konventionelle Bewirtschaftung in einem Betrieb möglich
Saatgut Chemisch gebeiztes (d.h. gegen Pilze und Insektenfraß behandeltes) sowie genetisch verändertes Saatgut ist grundsätzlich verboten Chemisch gebeiztes Saatgut ist unter bestimmten Umständen zugelassen
Kennzeichnung "Bio" darf verwendet werden, wenn 100 % der Zutaten ökologischer Herkunft sind. Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Zutaten in ökologischer Qualität kann der Verband eine Ausnahmegenehmigung für konventionelle Zutaten bis zu einem Anteil von maximal 5% genehmigen Bio" darf verwendet werden, wenn mindestens 95 % der Zutaten ökologischer Herkunft sind und die betreffenden konventionellen Zutaten nicht in Bioqualität verfügbar sind (s. Anhang VI Teil C der EG-Öko-Verordnung)

Enzyme/

Starterkulturen

Enzyme und Starterkulturen sind nur produktgruppenspezifisch zugelassen. Im Bereich der Bäckerei sind als Mikroorganismenstarterkulturen Sauerteig, Backferment und Hefe sowie Hefeerzeugnisse zugelassen. Die Verwendung von Enzymen ist in der Bäckerei nicht zulässig Enzyme und Starterkulturen sind allgemein zugelassen

Zugelassene Zusatzstoffe (alle Verbeitungsprodukte)

23 Stoffe sind zugelassen
49 Stoffe (je nach Auslegung) sind zugelassen

 

Für BIOLAND-Verarbeitungsprodukte sind grundsätzlich nur Zutaten aus BIOLAND-Erzeugung zugelassen. Eine Verwendung von Fremdzutaten aus ökologischer Erzeugung für Bioland-Verarbeitungsprodukte ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich, wenn diese Zutaten

  • von BIOLAND-Erzeuger- und Verarbeitungsbetrieben nicht erzeugt werden
  • von BIOLAND-Erzeuger- und Verarbeitungsbetrieben nachweislich nicht in ausreichender Menge und/oder Qualität verfügbar sind


Gemäß BIOLAND-Richtlinien zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe im Bereich der Bäckerei:

  • Chemische Treibmittel
    • Weinsteinsaures Backpulver auf der Basis von Natriumbicarbonat (E 500), Natriumhydrogencarbonat (E 500), Natriumtartrat E 335) und Kaliumtartrat (E 336)
    • Pottasche (Kaliumcarbonat (E 501))
    • Hirschhornsalz (Mischungen aus Ammoniumhydrogencarbonat (E 503), Ammoniumcarbonat (E 503) und Ammoniumcarbaminat)
  • Calciumcarbonat (E 170), Magnesiumcarbonat (E 504) - beide Stoffe werden als Rieselhilfen für Speisesalz eingesetzt
  • Agar-Agar (E 406)
  • Pektin, nicht modifiziert (E 440 a)
  • Lecithin, nicht modifiziert (E 322)
  • Johannisbrotkernmehl (E410), Guarkernmehl (E 412)
  • Natriumhydroxid (E 524) zur Oberflächenbehandlung von Laugengebäck
  • Ätherische Öle, Aromaextrakte ökologich zertifiziert
  • Kohlendioxid (E290), Stickstoff (E941)

 

Im Passader Backhaus werden als Lebensmittelzusatzstoffe weinsteinsaures Backpulver, Pottasche und Hirschhornsalz als chemische Treibmittel sowie Agar-Agar als Bindemittel verwendet.

 

Ausführliche Informationen zum BIOLAND-Anbauverband und zu Themen des ökologischen Landbaus erhalten Sie unter:

BIOLAND e.V.
55116 Mainz
Telefon: 06131/239790
Fax: 06131/2397927
Internet: www.bioland.de
E-Mail: info@bioland.de